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Über Bürger die zu bürgen haben

Über Bürger, die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft für Staatsschulden zu bürgen haben, warum Politiker nicht für verursachte Staatsschulden haftbar zu machen sind und warum „Steueranschaffungsbeauftragte Staatsbürger“ auch einer „verschärften“ Sozialhaft zur Annahme einer Tätigkeit zum Mindestlohn unterzogen werden können, um Schreibblockaden zu lösen.

Über für Staatsschulden bürgende Staatsbürger

Staatsbürger sind Bürger, die für – angeblich – im „Auftrag des Wählers“ regierende Politiker für Staatsschulden auch ungefragt beziehungsweise unwissentlich haftbar gemacht werden können. Selten bis nie kommt es jedoch vor, dass diese „im Auftrag des Wählers“ amtierenden Politiker für Staatsschulden haftbar gemacht werden oder haftbar gemacht werden wollen.
Gleiches gilt für Staatsschulden verursachende und nicht „im Auftrag des Wählers“ amtierende Politiker, Großunternehmen, Banken, Millionäre usw. usf.

Aus dem im Vorfeld aufgeführtem können wir also nachfolgende Schlussfolgerung ziehen:

Staatsbürger werden für Staatsschulden in Bürgehaft genommen.

Über den Zwischenschritt zum Mindestlohn

Um das im nächsten Abschnitt lesbare mit Sinn zu befüllen, muss diesem nachfolgendem das jetzt folgende vorangestellt sein, um Sinn und Zweck des Mindestlohnes für Steueranschaffungsbeauftragte in aller gebotenen Kürze greifbar zu machen.

Unternehmen: Vor einigen Jahrzehnten erkannten nicht nur börsennotierte Großunternehmen die Vorteile der Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Tätigkeitsbereiche an Subunternehmer um Kosten einzusparen, den Gewinn zu steigern oder Aktionären ihre wohlverdiente Dividende ausschütten zu können.

Zeitarbeitsfirmen: Im Lauf der darauf folgenden Zeit reifte die Erkenntnis, dass auf Basis der Ausgliederung bestimmter Tätigkeitsbereiche von nicht nur börsennotierten Unternehmen an Subunternehmer, auch Zeitarbeitsfirmen gegründet werden konnten. Diese Zeitarbeitsfirmen boten dann Unternehmen Arbeitskräfte zu verbilligten Tarifen für gewünschte Zeiträume an.

Subunternehmer: Einige Jahre später erkannten Subunternehmer jedoch die Gefahr durch Zeitarbeitsfirmen und gliederten Tätigkeitsbereiche an weitere Subunternehmer sowohl im Inland als auch im Ausland aus. Eigene Kosten wurden minimiert und die Attraktivität für Unternehmen zur Auftragsvergabe an eben solche gesteigert.

Wir könnten also festhalten, dass die jeweils zweckentfremdeten Gewinne auf der Minimierung von Arbeitnehmerkosten, Sozialleistungsbeiträgen und weiteren lästigen Steuerabgaben aufbauen.
Oder kurz gesagt und wie heutzutage überall üblich: Gewinnmaximierung auf Basis allgemeiner Steuerabgabenvermeidung.

Dies erkannte auch der Rechtsstaat und verabschiedete nach jahrelangem hin und her zum Wohle des Volkes das „Gesetz zum Mindestlohn“.

Rückblickend betrachtet erfolgte hier also die Umverteilung von Sozial- und Steuerabgaben durch Unternehmen an Steueranschaffungsbeauftragte im Sinne der Quersubventionierung nicht nur von Mindestlohn-Arbeitskräften was zur Folge hatte, dass verantwortliche Politiker des Sozialstaates den durch die Staatsbürger zu tilgenden Schuldenberg in ungeahnte Höhen anwachsen ließen.

Über den Sinn und Zweck des Mindestlohnes für Steueranschaffungsbeauftragte

Staatsschulden sind also ohne Ausnahme von Staatsbürgern – dies auch über Generationen hinweg – zu tragen.
Staatsbürger, die sich als nicht tragfähig erweisen, werden solange in Sozialhaft genommen, wie sie sich nicht als Staatsschulden abtragende Steueranschaffungsbeauftragte erweisen. Staatsbürger, die sich während ihrer Sozialhaft hingegen einem Mindestlohngesetz unterwerfen, werden vorläufig aus der Sozialhaft entlassen, um sich als Steueranschaffungsbeauftragte zu beweisen.

Wer sich hingegen der Steueranschaffungsbeauftragung auf Basis eines Mindestlohnes als ablehnend erweist, da sie/er zum Beispiel der Meinung ist als Philosoph-In, Doktor-In, Ingenieur-In, Dachdecker-In usw. usf. nicht bei einem Fast-Food-Unternehmen, Call-Center, Discounter usw. usf. zum Mindestlohn tätig zu werden, wird bei Feststellung der Abneigung im Anschluss daran einer verschärften Sozialhaft zur Sicherung der Annahme einer Tätigkeit auch zum Mindestlohn unterzogen.

Wir dürfen also feststellen:

Die Annahme einer Tätigkeit zum Mindestlohn für Steueranschaffungsbeauftragte ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wer aber nun der Meinung ist, dass das Gesetz zum Mindestlohn doch bewirken sollte, dass in Not geratene Staatsbürger ein geregeltes Einkommen zum Zwecke der Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes erhalten, der sollte bedenken, dass nicht wenige Staatsbürger eben durch das Gesetz zum Mindestlohn am Existenzminimum leben.
Dieses wiederum findet seine Begründung in der Tatsache, dass eben diese Staatsbürger weitere Sozialleistungen (welche von anderen Steueranschaffungsbeauftragten subventioniert werden) in Anspruch nehmen müssen, um ein halbwegs normales Leben etwas oberhalb oder unterhalb einer fiktiven staatlich erhobenen Armutsgrenze führen zu können.

Würden diese Mindestlohn-Staatsbürger hingegen über ein normales Einkommen verfügen, so müsste sich das Gesetz zum Mindestlohn selbstständig ad acta legen, da diese Staatsbürger dann ihrer Steueranschaffungsbeauftragung vollumfänglich nachkommen würden und somit aufgrund ihrer nicht ablehnbaren Bürgschaft für Staatsschulden am Abbau selbiger produktiv mitwirken.

Hier stellt sich nun die Frage, warum die Anzahl von Mindestlohnempfängern in den letzten Jahren rasant angestiegen ist und wo die von Politikern, Großunternehmen, Banken, Millionären usw. usf. zweckentfremdeten und unversteuerten Gewinne geblieben sind.
Es könnte zum Beispiel so sein, dass diese Gewinne anstatt zugunsten des Staates in dem sie erwirtschaftet wurden woanders versteuert werden. Beispielhaft also in Irland, Monaco, Cayman Islands oder vielen weiteren Steueroasen, die sich auf Kosten von Bürgern anderer Staaten zwangsläufig bereichern, um bestenfalls eigenen Staatsbürgern Sozialleistungen gewähren zu können sofern sie dazu gewillt sind.

Über dieses „Wir schaffen das!“

Liegt es rückblickend betrachtet eventuell sogar im Bereich des Möglichen, dass unsere den Fachbereich der Physik vernachlässigende aber trotz alledem geliebte Bundeskanzler-In Anno 2015 ihren berühmtesten – und der Nachwelt wohl als unbedeutendsten, da nicht aus der Physik stammenden – Satz: „Wir schaffen das!“ nicht nur im Sinne Hilfesuchender aus Kriegsgebieten, sondern auch im Sinne von nach billigen Arbeitskräften schreienden und Steuervermeidenden Politiker-Innen, Großindustriellen, Großunternehmen, Banken, Millionären usw. usf. getätigt hat?

Die Schreibblockade

Sollten Sie bis zu diesem vorläufigen Ende des hier lesbaren durchgehalten haben, zolle ich Ihnen hiermit meinen aufrichtigen und ehrlichen Respekt. Leider muss ich ihnen aber an dieser Stelle mitteilen, dass das hier lesbare erst zu ca. 50% fertig gestellt wurde, um das gewählte Thema: „Über Bürger die zu bürgen haben“ abzuhandeln. Das hier lesbare mag für einige vielleicht in sich geschlossen erscheinen, ist es aber noch nicht.

Zusammenfassend lässt sich jedoch abschließend feststellen, dass dieser Beitrag seinen Sinn an dieser Stelle erfüllt hat und die vormals vorhandene Schreibblockade nicht mehr vorhanden ist.

Denken Sie mal mit…

  Lesehinweis und   interne Querverweise

  Die letzte Überarbeitung des am 04.11.2020 erstellten fand am 01.12.2020 entweder durch die Hinzufügung neuer Inhalte, der Überarbeitung des geschriebenen, der Aktualisierung von Sachverhalten oder Ereignissen bzw. der Anpassung aufgrund neuer Funktionalitäten statt.
 
  Kategoriales: Über Schreibblockaden & Lösungen
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