Die „Schreibblockade“. Jeder kennt, hatte oder versucht sie zu vermeiden. Um „Schreibblockaden“ produktiv entgegenzuwirken, gibt es die vielfältigsten Möglichkeiten.
Der Inhalt des hier ersichtlichen beschäftigt sich mit dem Sinn einer „Beugehaft“ für Bestandteile dieser Medienpräsenz, dem Gebrauch des Vollzuges, Ausnahmefällen, der Anratung durch Außenstehende zur erneuten Beugehaft und erfüllt damit auch hier seinen Sinn zur Entfernung einer Schreibblockade.
Befasst man sich intensiver mit Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit), so stellt man fest, dass die Freiheit einer Meinung in Deutschland – unter Berücksichtigung einer global in Erscheinung tretenden Umformung von Republiken durch politische Kräfte – nur unter bestimmten Voraussetzungen erlangt werden kann, sofern man eine Schreibblockade zu lösen hat.
Um zum Beispiel Artikel 5 Grundgesetz zu entsprechen, sollte aus Sicherheitsgründen nachfolgendes beachtet werden, um nicht zufällig oder aus Unwissenheit ein Opfer Staatlicher Willkür zu werden.